Wirecard-Klagen: Nicht unbedingt sinnvoll.

Eine Rei­he von mehr oder weni­ger bekann­ten Anle­ger­schutz-Anwäl­ten haben bereits Kla­gen gegen die Wire­card AG, gegen deren Vor­stän­de und gegen deren Abschluss­prü­fer erho­ben. Sogar Kla­gen gegen die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) sind ange­kün­digt. Es ist augen­schein­lich Teil des Geschäfts­mo­dells die­ser Kol­le­gen, sich früh­zei­tig in den Medi­en posi­tio­nie­ren und so Man­da­te ein­zu­wer­ben. Aller­dings sind die Erfolgs­aus­sich­ten sol­cher Kla­gen ent­we­der zwei­fel­haft oder es ist unklar, ob die Beklag­ten über­haupt zah­len kön­nen. Ein unmit­tel­ba­res Ver­jäh­rungs­ri­si­ko besteht zur­zeit nicht. Anle­ger soll­ten daher nicht vor­schnell kos­ten­träch­ti­ge Man­dats­ver­ein­ba­run­gen ein­ge­hen. Schon erteil­te Man­da­te kön­nen mög­li­cher­wei­se sogar ohne Kos­ten­fol­gen wider­ru­fen werden.

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