Wirecard-Klagen: Nicht unbedingt sinnvoll.
Eine Reihe von mehr oder weniger bekannten Anlegerschutz-Anwälten haben bereits Klagen gegen die Wirecard AG, gegen deren Vorstände und gegen deren Abschlussprüfer erhoben. Sogar Klagen gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sind angekündigt. Es ist augenscheinlich Teil des Geschäftsmodells dieser Kollegen, sich frühzeitig in den Medien positionieren und so Mandate einzuwerben. Allerdings sind die Erfolgsaussichten solcher Klagen entweder zweifelhaft oder es ist unklar, ob die Beklagten überhaupt zahlen können. Ein unmittelbares Verjährungsrisiko besteht zurzeit nicht. Anleger sollten daher nicht vorschnell kostenträchtige Mandatsvereinbarungen eingehen. Schon erteilte Mandate können möglicherweise sogar ohne Kostenfolgen widerrufen werden.
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